Allgemeine Geschäftsbedingungen

By purchasing, accessing, or using any product, service, platform, content, membership, consulting, or syste

Affluent Ventures LLC, handelnd unter der Marke Kaliber, 111B S Governors Ave,STE 28959, Dover, DE 19904, Vereinigte Staaten von Amerika

(nachfolgend „Kaliber")

Stand: 28. August 2026

1. Geltung

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kaliber und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Kaliber schließt keine Verträge mit Verbrauchern.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Kaliber ihnen in Textform zugestimmt hat.

(3) Rangfolge: Auftragsverarbeitungsvertrag in Datenschutzfragen, danach individuelle Vereinbarung, Angebot, diese Bedingungen.

2. Leistungen

(1) Kaliber erbringt Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Implementierungs-,Integrations-, Schulungs- und Betriebsleistungen im Bereich der Prozessautomatisierung und der KI-gestützten Verarbeitung von Daten und Dokumenten. Der jeweilige Leistungsgegenstand ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot.

(2) Leistungen können insbesondere umfassen: die Aufnahme und Bewertung bestehender Abläufe, die Auswahl geeigneter Verfahren und Anbieter, die Konzeption von Zielprozessen, die Einrichtung, Anpassung und Integration von Software in die Systemumgebung des Kunden, die Erstellung von Dokumentation, die Einweisung von Mitarbeitenden sowie den fortlaufenden Betrieb, die Überwachungund die Weiterentwicklung eingerichteter Abläufe.

(3) Beratungs-, Analyse-, Schulungs- und Betriebsleistungen erbringt Kaliber als Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg wird insoweit nicht geschuldet. Implementierungsleistungen erbringt Kaliber als Werkleistung; für sie gilt die Abnahme nach Ziffer 7.

(4) Kaliber schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Umsatz-, Ertrags- oder Einsparungshöhe. Geschuldet sind die im Angebot vereinbarten Leistungen und Abnahmekriterien.

(5) Verfügbarkeiten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten schuldet Kalibernur, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.

(6) Kaliber erbringt die Leistungen selbst oder durch sorgfältig ausgewählte Dritte. Die Auswahl, der Einsatz und der Austausch dieser Dritten obliegen Kaliber und bedürfen keiner Zustimmung des Kunden. Für Unterauftragnehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande, durch elektronische Signatur, Bestätigung in Textform oder Zahlung der ersten Zahlungsaufforderung. Kaliber kann vor Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaftverlangen.

4. Automatisierte Verarbeitung und menschliche Kontrolle

(1) Die eingesetzten Systeme arbeiten mit Verfahren des maschinellen Lernens. Solche Verfahren können im Einzelfall unvollständige oder unzutreffende Ergebnisse erzeugen. Eine vollständige Fehlerfreiheit ist technisch nicht erreichbar.

(2) Das Angebot benennt für jeden Ablauf die Stellen, an denen eine Entscheidungmit rechtlicher oder wirtschaftlicher Folge von einem Menschen zu treffen ist, sowie die dafür verantwortliche Person beim Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass diese Kontrolle ausgeübt wird.

(3) Soweit ein Ablauf unmittelbar mit natürlichen Personen interagiert, weist der Kunde diese darauf hin, dass sie mit einem automatisierten System kommunizieren. Kaliber stellt die technische Möglichkeit dafür bereit.

(4) Abläufe zur Bewertung von Personen, insbesondere in Bewerbung, Personalführung, Kreditwürdigkeit, Gesundheit, biometrischer Erkennung oder Sicherheit, setzt Kaliber nur nach ausdrücklicher Freigabe beider Parteien in Textform um.

(5) Die Parteien dokumentieren im Angebot ihre nach der Verordnung (EU)2024/1689 tatsächlich bestehenden Rollen und die daraus folgenden Pflichten.

5. Drittanbieter

(1) Die Leistungen setzen Dienste Dritter voraus, insbesondere Modell-,Software-, Schnittstellen- und Cloud-Anbieter sowie die Systeme des Kunden.

(2) Kaliber hat keinen Einfluss darauf, ob Dritte ihre Dienste ändern,einschränken, verteuern oder einstellen, ob sich Nutzungsbedingungen, Zugriffsgrenzen oder das Verhalten eingesetzter Modelle ändern oder ob es zuAusfällen kommt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Anbieter, ein bestimmtes Modell oder eine technisch gleichwertige Ersatzlösung besteht nicht.

(3) Kaliber informiert den Kunden über wesentliche Änderungen innerhalb von fünf Werktagen und bemüht sich um eine zumutbare Fortführung. Entsteht dadurch Zusatzaufwand von mehr als acht Stunden, vereinbaren die Parteien eine Anpassung nach Ziffer 7.

(4) Verbrauchsabhängige Kosten Dritter, insbesondere für Modellnutzung, Texterkennung, Sprachdienste, Nachrichtenversand und Speicher, trägt der Kunde, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

6. Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt Informationen, Daten, Zugänge, Systeme und Ansprechpartnerinnerhalb der im Angebot genannten Fristen bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Person.

(2) Ändert der Kunde seine Systeme, Schnittstellen, Berechtigungen oder Datenstrukturen, teilt er dies vorher mit. Daraus folgender Anpassungsaufwand ist gesondert zu vergüten.

(3) Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend und lassen den Vergütungsanspruch unberührt. Kann Kalibervorgehaltene Kapazität deswegen nicht nutzen, kann Kaliber den Mehraufwand nach Ankündigung in Textform mit dem im Angebot genannten Stundensatz berechnen.

7. Abnahme und Änderungen

(1) Nach Fertigstellung einer Implementierungsleistung fordert Kaliber in Textform zur Abnahme auf und legt die vereinbarten Abnahmekriterien mit den erreichten Werten vor.

(2) Der Kunde prüft innerhalb von zehn Werktagen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, und erklärt die Abnahme oder benennt in Textform, welches Abnahmekriterium nicht erfüllt ist oder welcher sonstige Mangelvorliegt. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde sich innerhalb der Fristnicht erklärt oder die Abnahme verweigert, ohne mindestens ein nicht erfülltes Abnahmekriterium oder einen konkreten Mangel zu benennen. Hierauf weist Kaliberin der Aufforderung hin.

(3) Bei berechtigter Rüge bessert Kaliber ohne zusätzliche Vergütung nach.

(4) Änderungen des Leistungsumfangs, der Fristen oder der Vergütung bedürfeneiner Vereinbarung in Textform. Kaliber bewertet Änderungswünsche und teilt Preis und Zeitbedarf mit.

8. Vergütung

(1) Es gelten die Preise des Angebots. Alle Preise verstehen sich netto.

(2) Kaliber hat seinen Sitz außerhalb des Sitzstaates des Kunden. Der Ort der Leistung bestimmt sich nach dem Sitz des Kunden. Die Steuerschuld geht auf den Kunden über; Rechnungen werden ohne Ausweis von Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gestellt, im innergemeinschaftlichen Verkehr als Reverse Charge nach § 13b UStG oder derentsprechenden Vorschrift des Sitzstaates des Kunden. Der Kunde teilt Kaliber vor Rechnungsstellung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und zeigt Änderungen unverzüglich an. Führt eine unrichtige oder fehlende Angabe des Kunden dazu, dass Kaliber Steuern nachentrichten muss, erstattet der Kunde diese Beträge.

(3) Die Vergütung wird für die Reservierung und Bereitstellung von Kapazität und für die Durchführung des Auftrags geschuldet und ist nach dem im Angebotvereinbarten Zahlungsplan fällig. Sie wird nicht nach Zeitaufwand berechnet.

(4) Kündigt der Kunde einen Auftrag vor dessen Abschluss ohne einen von Kaliberzu vertretenden Grund, bleiben fünfundachtzig Prozent der vereinbartenVergütung geschuldet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kaliberhöhere Aufwendungen erspart oder einen höheren anderweitigen Erwerb erzielt hat;Kaliber bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

(5) Der Betrieb wird monatlich im Voraus abgerechnet. Kaliber kann die Vergütungfür den Betrieb einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von drei Monatenanpassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.

(6) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzugfällig.

(7) Bei Zahlungsverzug kann Kaliber nach Ankündigung mit angemessener Frist weitere Leistungen zurückhalten. Die gesetzlichen Verzugszinsen bleiben unberührt.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrechtsteht ihm nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnisberuht.

9. Laufzeit und Beendigung

(1) Aufträge mit festem Leistungsumfang enden mit deren Erbringung, bei Implementierungsleistungen mit der Abnahme.

(2) Der Betrieb läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens zum Ablauf des dritten Monats nach Beginn.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungenbedürfen der Textform.

(4) Innerhalb von dreißig Tagen nach Vertragsende stellt Kaliber die Dokumentation und die beim Kunden verarbeiteten Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit, in der Regel CSV, JSON oder PDF. Darüber hinausgehende Unterstützung bei der Migration ist gesondert zu vergüten. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht.

10. Nutzungsrechte

(1) Kaliber behält die Rechte an seinen vorbestehenden und allgemeinen Bestandteilen, insbesondere Methoden, Vorlagen, Bausteinen, Bibliotheken, allgemeinen Prompts und Werkzeugen sowie am zugehörigen Know-how.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich undräumlich unbeschränktes Recht, die eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissefür eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Dazu zählen die kundenspezifische Konfiguration, die kundenspezifischen Prompts und die Dokumentation. Die Nutzungdurch verbundene Unternehmen und durch Dienstleister des Kunden, dieausschließlich in dessen Interesse handeln, ist eingeschlossen.

(3) Rechte an Software, Modellen und Diensten Dritter richten sich nach deren Bedingungen. Zugänge und Konten bei Drittanbietern lauten auf den Kunden, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(4) Kaliber darf generisches Know-how, Methoden und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit auch für andere Kunden nutzen, ohne vertrauliche Informationen des Kunden offenzulegen.

11. Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt, bereits bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.

(2) Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus, Geschäftsgeheimnisse so lange, wie sie diesen Schutz genießen.

12. Daten und Verantwortlichkeit

(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Daten, die er Kaliber zugänglich macht oder die im Rahmen der Abläufe verarbeitet werden. Er trägt dafür Sorge, dass eine zulässige Rechtsgrundlage besteht, dass betroffene Personen informiert sind und dass etwaige Beteiligungsrechte im eigenen Haus gewahrt wurden.

(2) Verarbeitet Kaliber personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

(3) Die Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten liegt beim Kunden.

(4) Der Kunde stellt Kaliber von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen,dass der Kunde die Pflichten aus diesem Abschnitt verletzt hat, es sei denn, Kaliber hat die Verletzung zu vertreten.

13. Referenzen

Die Nennung des Kunden mit Namen oder Logo sowie die Veröffentlichung von Fallbeispielen, Zahlen oder Zitaten setzt die Zustimmung des Kunden in Textformvoraus.

14. Haftung

(1) Kaliber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kaliber nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und der von Kaliber eingesetzten Dritten.

(5) Kaliber haftet nicht für Einschränkungen nach Ziffer 5. Bei Schäden, die darauf beruhen, dass die nach Ziffer 4 Absatz 2 vereinbarte menschliche Kontrolle nicht ausgeübt wurde, ist ein Mitverschulden des Kunden zuberücksichtigen.

(6) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung entstanden wäre. Wer welche Daten sichert, legt das Angebot fest.

(7) Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1 und nicht für Ansprüche wegen eines Mangels an einem Bauwerk.

15. Abwerbeverbot

Während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate danach wird der Kunde Personen,die Kaliber wesentlich im Auftrag eingesetzt hat, nicht gezielt abwerben. Allgemeine Stellenausschreibungen und Initiativbewerbungen bleiben zulässig.

16. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder imZusammenhang mit dem Vertrag ist Frankfurt am Main. Kaliber ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.